Amtsblattbeitrag vom 19.04.2016

Mit Schreiben vom 14.3.2016 bestätigt das Regierungspräsidium Freiburg die Gesetzmäßigkeit des Haushaltes 2016 der Stadt VS, die beantragten Genehmigungen werden erteilt. D.h. die vom Gemeinderat beschlossenen Projekte für 2016 können umgesetzt werden. Die Stellungnahme weist aber auch auf nicht unerhebliche Risiken für den Haushalt unserer Stadt, insbesondere für die Zukunft, hin. So heißt es u.a.: »Die Finanzierbarkeit des ehrgeizigen Investitionsprogramms in den Folgejahren ist aus heutiger Sicht aber ungewiss. Ein erhebliches Haushaltsrisiko liegt ferner in der stark ansteigenden Verschuldung bei den Eigenbetrieben. Dies gilt vor allem für die ‚Technischen Dienste‘.« Genau aus diesem Grund hat sich unsere Fraktion gegen die Auslagerung der Finanzierung für das Krematorium an die TDVS ausgesprochen. Weiter heißt es: »Die Rücklagen konnten schließlich angespart werden, weil sich die Stadt VS in den letzten Jahren sehr stark auf die dringendsten Pflichtaufgaben beschränkt hat. Allerdings reichen die in den ‚guten Jahren‘ angesammelten Rücklagen nicht aus, ein hohes Investitionsniveau über mehrere Jahre hinweg durchzuhalten. Aufgrund der Erfahrungen aus früheren Jahren kann eine Neuverschuldung nicht in diesem Umfang und nicht ohne gewisse Konsolidierungsmaßnahmen (sind im Schreiben des RP erwähnt) genehmigt werden.« Dass die kritischen Anmerkungen berechtigt sind, zeigt sich aus der bis 2019 prognostizierten Entwicklung der Schulden, welche im Kernhaushalt von derzeit 34,4 Mio. auf voraussichtlich 58 Mio. Euro steigen werden, die Gesamtschulden, also SEVS, TDVS und Breitbandversorgung von 216,6 Mio. auf voraussichtlich 163,4 Mio. Euro. Diese voraussichtliche Schuldenentwicklung kann sich, was wir alle nicht hoffen, aus gewissen Unwägbarkeiten verschlechtern, z. B. Einbruch der Wirtschaftsleistungen bzw. auch nicht absehbare Entwicklung der Flüchtlingssituation. Unsere Aufgabe als Gemeinderäte besteht also auch darin dafür Sorge zu tragen, dass die Verschuldung unserer Stadt nicht zu stark ansteigt und wir jeweils einen genehmigungsfähigen Haushalt erreichen.