Leserbrief zum Thema Werbesatzung in VS

Zum Thema „Werbesatzung bzw. Satzung über die Sondernutzung öffentlicher Straßen“ möchte ich mich wie folgt äußern:
Genau diese Problematik zum überbordenden Angebot einiger Textilhändler in den Innenstädten von VS habe ich zum wiederholten Male im Gemeinderat angesprochen, weil auch ich der Meinung bin, dass diese Auslagen in den meisten Fällen nicht den Vorgaben der Sondersatzung entsprechen. Es sind meist zweite Verkaufsflächen, welche die vorgegebene Größenordnung in keinster Weise einhalten. Ich hatte darum gebeten, dies entsprechend zu kontrollieren und anzumahnen. Man hat dann darüber informiert, dass die entsprechenden Händler darauf hingewiesen würden; außerdem werde die Satzung überarbeitet und alsbald dem Gemeinderat wieder vorgelegt.
Eine Veränderung im Stadtbild ist für mich leider nicht erkennbar, entweder wurden die entsprechenden Händler nicht auf den Missstand hingewiesen bzw. von denen ignoriert. Nichts desto trotz finde ich schon, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird, auch wenn es sich richtigerweise einmal um die Werbung an Schaufensterflächen und zum anderen um den Aussenbereich der Läden handelt. Wenn Händler darauf aufmerksam oder sogar angemahnt werden, dass sie nicht satzungsgemäß handeln, dann aber bitte alle!!
Bevor ein Schriftzug von gelb in weiß in einer Größenordnung von ein paar Zentimetern entfernt werden muss, sollen bitte erstmal die unzähligen, die Gehwege einschränkenden Kleiderständer vieler Billigtextiler entfernt werden. Zum einen der Gerechtigkeit wegen, zum anderen für ein schönes Stadtbild und nicht zuletzt für ein barrierefreies Durchkommen in der Fußgängerzone (im Mittelstreifen bewegt sich sowieso fast ganztägig der Lieferverkehr!).
Also, liebes Ordnungsamt, bitte die Kirche im Dorf lassen und erstmal die „großen Baustellen“ bearbeiten.
Ulrike Heggen
Gemeinderätin Freie Wähler VS