Amtsblattbeitrag vom 18.10.2016

Die Fraktion der Freien Wähler besteht mit Nachdruck darauf, dass das Aufstellen von Müllcontainern, an verschiedenen, stadtprägenden Punkten, kritisch geprüft und gegebenenfalls untersagt wird. Im gesamten Stadtgebiet tragen abgestellte Müllbehälter zu einer Verschandelung der Gesamtansicht bei. Insbesondere im Bereich der Villinger Innenstadt ist dies mehr denn je augenfällig, da hier die wenigsten Grundstücke über einen abgeschlossenen Hof verfügen. In der Kaufhausgasse hat sich seit geraumer Zeit aufgrund aufgestellter Großraummüllbehälter, die lichte Durchgangsbreite auf 1,20 Meter reduziert. Im rückwärtigen Bereich des Alten Kaufhauses mutet man den Besuchern des Münsterplatzes ebenfalls das ‚vis-a-vis‘ dieser Container zu. In der Rathausgasse, immerhin eine Fußgängerzone, das gleiche Bild. Grundsätzlich muss eine gemeinschaftliche Lösung mit dem Kreis als zuständige Abfallbeseitigungsbehörde, als auch von Baurechts- und Bürgeramt der Stadt gefunden werden. Bei Sanierungen von Einzelhandelsflächen muss deshalb zwingend ein Müllkonzept mit geplant werden. Natürlich geht dies immer zu Lasten von wertvoller Verkaufsfläche in den Erdgeschosszonen. Es kann aber ebenso wenig sein, dass es eine Fahrradabstellplatzverordnung gibt, der Müll aber soll im öffentlichem Raum ungeplant abgestellt werden dürfen. Gleichzeitig haben wir die Gestaltungssatzsatzung ‚Villinger Innenstadt‘. Die Gesamtanlage innerhalb der Ringmauer genießt Ensembleschutz. Erst neulich hat der GR eine Änderung dieser Bauvorschriften genehmigt. In dieser Satzung haben Bauherren Vorschriften hinsichtlich baurechtlicher und ästhetischer Natur zu beachten. Hier wäre ein Ansatzpunkt, genauso wie in baurechtlichen Genehmigungs- verfahren.

Andreas Flöß für die FW-Fraktion