Amtsblattbeitrag vom 27.10.2015

§ 3 des Feuerwehrgesetzes verpfichtet die Städte, eine auf ihre Kosten leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Die Anzahl der aktiven Mitglieder der Feuerwehr VS geht, wie landesweit üblich, kontinuierlich zurück, von 484 im Jahr 1996 auf 438 im Jahr 2014. Wenn dies so weiter geht, ist die Stadt gezwungen, hauptberu iche Kräfte einzustellen, aufgrund der Struktur unserer Stadt müssten diese doppelt vorgehalten werden, die Hilfsfristen könnten sonst nicht eingehalten werden. Es würde sich um ca. 50 Stellen mit Lohnkosten von wenigstens zwei Mio. Euro handeln. Viele Städte gewähren ihren Feuerwehrangehörigen kostenfreien Eintritt in die Bäder, es werden sogar Feuerwehrrenten bezahlt, um den Schwund aufhalten zu können. Aus dieser Überlegung heraus hat dann unsere Fraktion den Antrag gestellt, einen um 30 % ermäßigten Eintritt in die Bäder VS zu gewähren, vergleichbar mit der Ermäßigung von diversen sozial benachteiligten Gruppen. Dieses Ansinnen stieß in der Verwaltung und der Mehrheit des Gemeinderates auf heftigen Widerstand. Wenn schon, dann sollten dies alle Hilfsorganisationen erhalten. Auch der hohe Verwaltungsaufwand und entgangener Umsatz für die Bäder GmbH wurde als Gegenargument aufgeführt. Im letzten Verwaltungsausschuss haben wir dann den Antrag auf alle Hilfsorganisationen erweitert. Vergeblich. Die Verwaltung und die deutliche Mehrheit des GR sahen sich nicht in der Lage, diese kleine Geste der Anerkennung und Wertschätzung an alle Helfer, welche gerade jetzt in der Flüchtlingskrise besonders gefordert sind, zu gewähren. Wenigstens konnten wir erreichen, dass aufgrund unseres Antrages die Aufwandsentschädigung für die Angehörigen der Feuerwehr angepasst werden. Ebenso können aufgrund unserer Initiative alle Mitglieder der Feuerwehr VS am Hanset teilnehmen. Durch einen Eigenanteil in Höhe von 29,50 Euro können diverse Fitnessstudios und Bäder dann kostenfrei besucht werden. Leider wird es aber nicht jedem Familienvater möglich sein, dieses Programm in Anspruch zu nehmen. Auch die Hilfsorganisationen bleiben vom Programm ausgeschlossen.

Bertold Ummenhofer