Neu gewählter Gemeinderat konstituiert sich

Verantwortung für Villingen-Schwenningen
Neu gewählter Gemeinderat konstituiert sich / Gremium legt Grundzüge für Handeln der Verwaltung fest

Das kommunale Verfassungssystem in Baden-Württemberg Gemäß der Gemeindeordnung (GemO) von Baden-Württemberg ist der Gemeinderat die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Nachdem sich der Rat am 23. Juli konstituiert hat, wird das neu gewählte Gremium nun im September seine inhaltliche Arbeit aufnehmen. Dem Gemeinderat von VS gehören 40 Stadträtinnen und  Stadträte sowie Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon als stimmberechtigter Vorsitzender an. Der Rat legt die Grundsätze der Gemeindeverwaltung fest, entscheidet über Angelegenheiten der Gemeinde – soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist – und kontrolliert Stadtoberhaupt sowie Verwaltung. Obwohl dem Gemeinderat in der Praxis damit die Funktion eines Parlaments zukommt, ist er rein rechtlich betrachtet ein Verwaltungsorgan. Die Stadträte üben ihr Mandat ehrenamtlich aus und erhalten hierfür eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld. Reich werden sie nicht: In VS erhält ein Stadtrat einen Grundbetrag von 130 Euro plus 40 Euro für die Teilnahme an Sitzungen der gemeinderätlichen Gremien. Nach einer Studie der Verwaltungshochschule
in Kehl beträgt der durchschnittliche Zeitaufwand für die Ratsarbeit in Baden-Württemberg 35 Stunden pro Monat: Neben der Teilnahme an den Ratssitzungen zählen auch die Ausschussarbeit, persönliche Sitzungsvorbereitungen, Fraktions- und Parteiarbeit sowie Kontakte zu Vereinen, Bürgern und Verwaltung zu den weiteren Tätigkeiten der Stadträte. Diese sind verpflichtet, im Rahmen der Gesetze und nach ihrer freien, vom öffentlichen Wohl bestimmten Überzeugung zu entscheiden. Die Domäne des Oberbürgermeisters sind demgegenüber die ‚Geschäfte der laufenden Verwaltung‘ (§ 44 Abs. 2 GemO). Zudem vertritt er die Gemeinde nach außen. Durch das kommunale Verfassungssystem, erhält der OB eine sehr starke Stellung, er ist der zentrale Akteur auf kommunalpolitischer Ebene.

Auf der Stadtteilebene wiederum agieren Ortsvorsteher, Bezirksbeiräte und Ortschaftsräte. Die Sitzungen des Gemeinderats finden in der Regel einmal pro Monat mittwochs ab 16 Uhr im Münsterzentrum (Kanzleigasse 30) statt und sind öffentlich. Besucher sind hierzu herzlich willkommen. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder schützenswerte Interessen Einzelner erfordern, beispielsweise Personalangelegenheiten. Die Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung erstellt der Oberbürgermeister. Öffentlichkeit schafft Transparenz Über die wesentlichen Inhalte der öffentlichen Sitzungen wird ein Protokoll angefertigt, welches die Bürger über das städtische Ratsinformationssystem online einsehen können. Zu seiner Entlastung kann der Rat Ausschüsse einsetzen (z.B. Technischer Ausschuss, Verwaltungs- und Kulturausschuss, Personal- oder Jugendhilfeausschuss). Denn oft ist es effektiver, Themen zunächst in einem kleinen Kreis von Experten zu diskutieren, die in Fachfragen beschließen oder Beschlüsse des Rates vorbereiten. Auch die Ausschusssitzungen sind in der Regel öffentlich. Wer sitzt im Gemeinderat von VS und in den Ausschüssen, wann und wo finden die Sitzungen statt, welche Themen stehen auf der Tagesordnung, welche Anträge und  Anfragen wurden gestellt und welche Beschlüsse gefasst? Infos zu all diesen Fragen finden Bürger mit wenigen Maus-Klicks im städtischen Ratsinformationssystem (RIS). Über den Gremiennamen, eine Kalenderfunktion oder Schlagwortsuche gelangt man zu den einzelnen Sitzungen, Vorlagen oder Protokollen. So wird allen Interessierten ein umfassender Einblick in die Gremienarbeit ermöglicht.

Link zum Ratsinformationssystem: ris.villingen-schwenningen.de

mehr Infos zu Rechten und Pflichten des Gemeinderats www.kommunalwahl-bw.de/gemeinderat.html

Gemeinderatskandidaten der Freien Wähler finden Sie unter https://villingen-schwenningen.freiewaehler.de/verein-fraktion/gemeinderat/

Quelle: Amtsblatt Villingen-Schwenningen