Amtsblattbeitrag vom 12.04.2014

Überraschend mussten 46 Hausbesitzer im Wohnbereich Hammerstatt erfahren, dass ihre Gebäude ab sofort unter Denkmalschutz gestellt wurden. Ein weitgehender Eingriff in die im Grundgesetz garantierten Eigentumsrechte. Die Entscheidung wurde zwar nicht von der Stadtverwaltung VS gefällt, dies wird überwiegend durch das RP Freiburg so bestimmt bzw. vorgegeben. Diese neue Rechtslage ist für die betroffenen Hausbesitzer mit weitreichenden Folgen verbunden. Der Vorteil bestünde z. darin, dass z.B. 8,5% der Sanierungskosten über 12 Jahre steuerlich abzugsfähig sind. Nützt aber nur dann, wenn ich überhaupt sanieren will. Als Nachteil ist aber anzusehen dass jegliche baulichen oder farblichen Veränderungen mit den Behörden abgestimmt werden müssen, dies reicht sogar zu einer Veränderung der  Innenausstattung. So ist z.B. der Bau eines Carports  nicht mehr möglich. Für den betroffenen Hausbesitzer ist die Arbeit des Denkmalschutzes wegen drastischer Einschränkungen oft nicht positiv. Genau deshalb hätte die Stadtverwaltung im Vorfeld das Gespräch mit den Betroffenen Anwohnern suchen müssen, die Entscheidung ist sicherlich über viele Monate gereift, es wäre genügend Zeit z.B. für einen Informationsabend o.ä. gewesen. Spätestens jetzt erwarten  wir, dass die Verwaltung das Gespräch mit den Betroffenen sucht und sie über Rechte und Pflichten informiert. So sollte mit der Bürgerschaft nicht umgegangen werden. Spätestens seit dem Bürgerentscheid gegen das zentrale Rathaus vom  21.10.2012 hätten die Verantwortlichen erkennen müssen, dass in VS mündige Bürger leben, welche bei derart weitreichenden Entscheidungen mitgenommen werden sollten. Schade, dass dies von den  Verantwortlichen noch immer nicht so gesehen wird.

Für die FW Fraktion Bertold Ummenhofer